Ihre Kanzlei für Markenrecht
Marken sind für Firmen und Organisationen elementar. Denn sie sorgen für den gewünschten Wiedererkennungswert und prägen die Aussenwirkung bei Konsumenten und Kunden.
Von der Anmeldung bis zur Verteidigung der eigenen Marke kann das Markenrecht für Gewerbetreibende viele Herausforderungen bereithalten. Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Markenrechts verfolgt Keller Schneider einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutz des Markenportfolios und begleitet Sie von der Analyse und Strategieentwicklung Ihres Markenportfolios bis zur Durchsetzung und Verteidigung sowie – falls notwendig- bei der Prozessführung.
Was wir für Sie tun können
Wir decken alle Bereiche im Markenrecht vollumfänglich ab. Zu unseren Leistungen zählen u.a.:
- Beurteilung der Auswahl von Marken: Was kann geschützt und auch verteidigt werden?
- Alles Administrative rund um Ihr globales Markenportfolio
- Lizenzierung von geistigem Eigentum: Arbeiten Sie mit anderen Unternehmen zusammen und erlauben Sie Dritten gewinnbringend, Ihre Marke zu nutzen.
- Durchsetzung von Markenrechten
- Rechtliche Verfolgung von Verletzungen Ihrer Marke
- Verteidigung gegen Angriffe Dritter
- Vertretung in Gerichtsverfahren
Wie können wir Sie beim Aufbau oder dem Schutz Ihrer Marke(n) unterstützen? Nehmen Sie hier direkt Kontakt zu uns auf.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei im Bereich Markenrecht
Wir legen Wert auf massgeschneiderte persönliche Beratung. Deshalb wird jedes Mandat individuell betrachtet. Von der Analyse des Markenportfolios über die Strategieberatung bis hin zur Eintragung und dem laufenden Schutz von Marken bieten wir unseren Mandanten eine Rundum-Betreuung.
Durch die Zusammenarbeit mit uns können Sie sicher sein, dass Ihre Marken optimal geschützt werden und Sie im Falle von Streitigkeiten zuverlässig vertreten sind. Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Verfügung.
FAQ-Sektion
Wie unterscheidet sich eine Marke von einem Patent?
Eine Marke ist ein Schutzrecht für ein Zeichen, das ein Unternehmen oder eine Person verwendet, um Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen oder Personen zu unterscheiden. Eine Marke kann zum Beispiel ein Wort, ein Bild, ein Schriftzug oder eine Kombination aus diesen sein. Die Marke ist somit das „Erkennungszeichen“ des jeweiligen Produktes oder auch der Dienstleistung, welches dem Verbraucher den „Wiedererkennungseffekt“ und die Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen ermöglicht.
Ein Patent hingegen ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen, welches dem Inhaber das exklusive Recht einräumt, seine Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizensieren.
Wie lange dauert die Anmeldung einer Marke und wie lange gilt anschliessend ihr Schutz?
Die Dauer der Markenanmeldung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem jeweiligen Markenregister und dem Land, in dem die Marke angemeldet wird. In der Regel dauert der Anmeldeprozess einige Monate bis zu einem Jahr. Anschliessend gilt die Marke für eine bestimmte Dauer als geschützt und darf exklusiv von Ihnen genutzt werden. In den meisten Ländern gilt der Markenschutz für eine Dauer von zehn Jahren und kann danach alle zehn Jahre verlängert werden (solange der Inhaber daran Interesse hat).
Welche Voraussetzungen muss eine Marke erfüllen, um eingetragen zu werden?
Um eine Marke zur Eintragung zu bringen, muss diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie darf z.B. für die geplanten Waren oder Dienstleistungen nicht direkt beschreibend sein. Zudem darf sie nicht irreführend sein oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Wie kann mir Keller Schneider mit meinen Marken helfen?
Wir unterstützen Sie vollumfassend bei Eintragung und Schutz Ihrer Marken – in der Europäischen Union, Deutschland und der Schweiz sowie auch in allen anderen Ländern weltweit. Aufgrund der engen Kooperation der Niederlassungen in Bern, Zürich und München / Memmingen bieten wir Ihnen besonders günstige Konditionen für einen tatsächlich europaweiten Schutz Ihrer Marke. Aufgrund unserer vielen über lange Jahre entwickelten und gepflegten Kontakte zu Kollegen in anderen Ländern ist es kein Problem ein weltweites Portfolio mit der unseren Ansprüchen entsprechenden Expertise zu betreuen.
Zunächst prüfen wir Ihre Marken auf Eignung und Verfügbarkeit und stellen sicher, dass diese alle notwendigen Anforderungen erfüllen. Nach der Entscheidung für eine Marke melden wir diese in den gewünschten Ländern für Sie an und betreuen die Anmeldeverfahren in den entsprechenden Ländern. In Absprache mit Ihnen können wir die Markenüberwachung in den interessierenden Registern durchführen. Diese Überwachung ermöglicht es, frühzeitig auf möglicherweise verletzende Zeichen aufmerksam zu werden und diese mit Widerspruchsverfahren zu bekämpfen.
Was kann alles als Marke angemeldet werden?
Als Marke können alle grafisch darstellbaren Zeichen als Marke geschützt werden, insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben- und Zahlen(kombinationen), Hörzeichen (Musikjingles), dreidimensionale Gestaltungen, z.B. die Form einer Ware, Verpackungen, Farben, Farbzusammenstellungen. Voraussetzung ist die Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen – gerne beraten wir Sie diesbezüglich im konkreten Fall.
Muss eine Marke benutzt werden?
Zunächst genießt eine Marke eine sogenannte „Benutzungsschonfrist“, die in der EU, der Schweiz und Deutschland sowie in vielen weiteren Ländern 5 Jahre – meist ab Eintragung der Marke – beträgt. Wenn die Marke für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht genutzt wird, kann sie von Dritten wegen Nichtbenutzung angegriffen werden. Es ist daher wichtig, eine Marke tatsächlich zu benutzen und dies auch zu dokumentieren, um im Falle eines „Angriffs“ den Markenschutz aufrechterhalten zu können.
Kontakt
Sie haben konkrete Fragen zur Eintragung oder zum Schutz Ihrer Marke?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!