Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Verwarnung (Shuanghuan v. Honda)

China | 03.10.2016

Wer ein Patent verletzt, kann auf Unterlassung und Schadenersatz belangt werden. Deshalb sieht sich derjenige, der vom Patentinhaber eine Verwarnung wegen Patentverletzung erhält, ernsthaft bedroht. Um sich aus dem Schussfeld zu nehmen, wird sich der Verwarnte in vielen Fällen der Drohung fügen und auf eine gerichtliche Überprüfung des Verletzungsvorwurfs verzichten. Was passiert, wenn die Verwarnung ungerechtfertigt ist?

Honda Corporation verwarnte Shuanghuan Co. wegen Verletzung eines Designpatents für eine Fahrzeugform und reichte danach in Beijing eine Verletzungsklage ein. Im Gegenzug reichte Shuanghuan Co. eine negative Feststellungsklage in der Provinz Hebei ein, um die Nicht-Verletzung des fraglichen Designs gerichtlich feststellen zu lassen.

Während die beiden Gerichtsverfahren liefen, reichte Shuanghuan Co. zusätzlich einen Nichtigkeitsantrag bei der Patentüberprüfungskammer des Patentamts (SIPO) ein. Dieser war erfolgreich und wurde auch vom höheren Volksgericht Beijings bestätigt. Erst im Rahmen eines neuen Verfahrens, das das Höchste Volksgericht auf Antrag von Honda anordnete, wurden die Nichtigkeitsurteile der unteren Instanzen aufgehoben und die Gültigkeit des Designpatents bestätigt.

Gestärkt durch die gerichtliche Aufrechterhaltung des Designpatents zog Honda die bisherige Verletzungsklage zurück und reiche eine neue Klage mit höheren Schadenersatzforderungen ein. Shuanghuan erhöhte den Druck ebenfalls mit erhöhten Entschädigungsforderungen wegen ungerechtfertigter Verwarnung. Das von Honda verschickte Verwarnungsschreiben hätten eine schädliche öffentliche Meinung verbreitet und hätte das Recht auf freie Geschäftstätigkeit und den guten Ruf beeinträchtigt.

Der Streit um die Patentverletzung wurde bis zum Höchsten Volksgericht gezogen. Dieses entschied, dass das Honda-Patent nicht verletzt sei. Shuanghuan wurde zudem Schadenersatz in Höhe von 16 Mio. RMB zugesprochen (was ca. 2,5 Mio. USD entspricht).

Honda hatte in einer fortgeschrittenen Phase des Verletzungsstreits die Distributoren von Shuanghuan Co. verwarnt. Dabei hatte Honda nur relativ oberflächlich informiert. Mit diesem Vorgehen hatte Honda ihre Sorgfaltspflicht bezüglich der Auswahl der Briefempfänger und dem Detailierungsgrad der Verwarnung verletzt.

Anmerkung: Auch nach chinesischem Recht ist es zulässig, dass der Patentinhaber Verwarnungen verschickt. Der Schadenersatz ist also nicht schon dadurch begründet, dass die Verletzungsklage letztendlich abgewiesen wurde und dass – rückblickend betrachtet – der Verletzungsvorwurf grundlos war. Vielmehr ist entscheidend, wer verwarnt wird und mit welcher Sorgfalt die Verwarnung ausgeführt wird. Zu verwarnen ist in erster Linie der Hersteller des strittigen Produkts bzw. die Quelle der Patentverletzung. Abnehmer oder Distributoren zu verwarnen, ist dagegen sehr riskant.

Teilen Sie diesen Artikel
zurück
To top