Ein Orakel zum Jahresabschluss: Bringt 2021 das Europäische Einheitspatent?

EPGÜ | 31.12.2020

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Projekt „Einheitspatent“ am 18. Dezember 2020 eine weitere Hürde genommen: Der deutsche Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer im deutschen Gesetzgebungsverfahren, hat sein Einverständnis gegeben.

Theoretisch könnte es jetzt sehr schnell gehen:

Oft wird das Gesetz gerade am Tag dieser Zustimmung zum Bundespräsidenten gefahren. Er unterschreibt es dann, sobald er das nächste Mal im Hause ist. Die Abklärung zur Verfassungsmässigkeit wird typischerweise noch vor der Abstimmung im Bundesrat gemacht. Auch die nötige Veröffentlichung und Hinterlegung würden sich durchaus noch vor Ende des Jahres machen lassen…. Der politische Wille zu Tempo scheint gegeben: Das Einheitspatent wird bereits als Instrument der Wirtschaftsförderung in und nach der Corona-Krise beworben. Und auch das Europäische Patentamt teilte im Sommer 2020 mit, das Organisation und Technik stehen.

Haben wir also am 1. April 2021 das Einheitspatent?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht: Es ist nämlich weiterhin eine Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht anhängig und, anders als bei der bereits entschiedenen Beschwerde, geht es diesmal um inhaltliche Punkte.

Sollte der Bundespräsident auf Grund das hängigen Verfahrens davon ausgehen, dass das Gesetz einer genaueren Prüfung bedarf und das Gericht in seinem Urteil inhaltliche Änderungen fordern, dürfte das Einheitspatent für längere Zeit ein Traum bleiben: Das würde nämlich Neuverhandlungen der Verträge und viele nationale Ratifizierungsverfahren bedeuten.

Die deutsche Regierung und das EPA scheinen aber ob des Ausgangs des Verfahrens optimistisch zu sein: So wurde der Entwurf des jetzt beschlossenen Gesetzes am 10. Juni 2020 an interessierte Kreise zu Stellungnahme gesendet und zwar obwohl (oder gerade weil?) der Deutsche Bundestag sich nur wenige Wochen zuvor, am 22. April 2020, dazu entschlossen hat, selbst als Prozessbeteiligter am noch offenen Verfahren teilzunehmen. Das EPA nennen „Anfang 2022“ als voraussichtlicher Starttermin.

Am 28. Dezember 2020 wurden die ersten Gesetze der Tagesordnung des Bundesrates vom 18.12.2020 veröffentlicht. Das Gesetz, das es Deutschland erlauben würde das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht zu ratifizieren war bisher nicht darunter: Der Bundespräsident scheint es also weniger eilig zu haben. Wird er das Urteil abwarten?

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich das EPA Datum bewahrheitet und wir ab Anfang 2022 das Einheitspatent nutzen können: Da das ausstehende Urteil schon für 2020 angekündigt war, sollte es in nicht mehr allzu ferner Zukunft verkündet werden. Da sich der Gesetzestext nicht geändert hat, erscheint mir auch das Aufkommen neuer Klagen gegen das Gesetz unwahrscheinlich.

Was bedeutet das für Inhaber einer europäischen Patentanmeldung?

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie prinzipiell Interesse an einem Einheitspatent haben.

Versprechen können wir Ihnen nichts. Sollte sich ein Inkrafttreten aber abzeichnen, so können wir versuchen das Prüfungsverfahren zu verzögern, damit Sie bei der Erteilung die Wahl haben. Es ist nämlich der Erteilungstag, der bestimmt, ob ein Einheitspatent beantragt werden kann oder nicht. 

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