Nichtigkeit des Gebrauchsmusters wegen Unklarheit (Beijing High Court – Bo Wanqing v. Jining Weikei Materials et al.)
Grundsätzlich ist der Patentanmelder frei in der Wahl der Terminologie, die er im Patentanspruch nutzt. Wichtig ist, dass die verwendeten Begriffe entweder aus sich heraus klar sind für den Fachmann oder dass sie in der Beschreibung erklärt sind. Falls aber weder die Beschreibung noch das allgemeine fachmännische Verständnis Klarheit schaffen können, ist der Anspruch nichtig.
Das strittige chinesische Gebrauchsmuster von Bo Wanqing beanspruchte Schutz für eine „anti-magnetische Kleidung“. Der Anspruch lautete: „Anti-elektromagnetische Verschmutzung Kleidung umfassend einen Mantel und Hosen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kleidung mit metallischen Drähten versehen sind, die eine hohe magnetische Permeabilität und keine Remananz haben oder ein metallisches Netz oder Membran aus metallischem Pulver zwecks Abschirmung“.
Gegen dieses Gebrauchsmuster reichten Jining Weikei Materials Co. und zwei weitere Unternehmen einen Löschungsantrag beim Patentamt ein. Die zuständige Löschungskammer gab dem Antrag statt und erklärte das Gebrauchsmuster für nichtig. Der Begriff „hohe magnetische Permeabilität“ sei unklar, was den Schutzbereich mehrdeutig mache.
Die Beschwerde von Bo Wanqing vor dem Gericht erster Instanz blieb erfolglos. Auch das höhere Volksgericht von Beijing bestätigte die Nichtigkeit.
Es ist aus Sicht des Gerichts schwierig für den Fachmann, die Bedeutung von „hohe magnetische Permeabilität“ zu bestimmen. Bo Wanquing hat keine Beweise vorlegen können, dass im technischen Gebiet, in welchem die beanspruchte Kleidung einzuordnen ist, ein einigermassen einheitliches Verständnis der Bedeutung und des Umfangs einer „hohen magnetischen Permeabilität“ besteht.
Anmerkung: Das Erfordernis der Klarheit hat eine gute und eine schlechte Seite. Einerseits schützt es die Öffentlichkeit vor unfairen Patentansprüchen, die im Streitfall vom Patentinhaber zu seinen Gunsten gummi-artig verformt werden können. Andererseits schafft es Angriffsmöglichkeiten, die sich auch für den ernsthaften Anmelder mitunter nicht leicht vorhersehen lassen. Es ist deshalb wichtig, dass man als Anmelder Selbstdisziplin übt und alle Begriffe, die man verwendet, kritisch hinterfragt.
Chinesische Gebrauchsmuster werden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen, so dass die Eintragung trotz der fehlenden Klarheit möglich war. Während eine unklare Patentanmeldung schon im Prüfungsverfahren scheitert, kann ein unklares Gebrauchsmuster zumindest nachträglich durch ein Löschungsverfahren zu Fall gebracht werden.