Neues Oberstes Gericht für Patentstreitfälle
China will eine innovationsbasierte Nation werden. Schutzrechte, insbesondere Patente und Gebrauchsmuster, haben für dieses Ziel einen hohen Stellenwert. Damit das Patentrecht aber seine Funktion erfüllen kann, ist es wichtig, dass einheitliche Kriterien bezüglich Schutzfähigkeit und Verletzung angewendet werden.
Gegenwärtig sind erstinstanzliche Urteile in Patentstreitigkeiten und dergleichen beim Mittleren Volksgericht anzufechten. Das Urteil des Mittleren Volksgerichts ist beim lokalen Obersten Volksgericht anfechtbar.
Bereits heute gibt es für Patentstreitfälle und dergleichen Spezialgerichte: So haben in Beijing, Shanghai und Guangzhou einen sogenannten „IP Court“. Zudem haben die meisten Mittleren Volksgerichte anderer Provinzen spezielle IP-Kammern.
Ab 01. Januar 2019 werden Streitfälle über geistiges Eigentum mit besonderen technischen Sachfragen, im Beschwerdeverfahren (Appeal) bei einem Gericht nationaler Ebene angesiedelt, nämlich bei der IP-Kammer des Obersten Volksgerichts. Beispiele für Streitfälle, die besonderen technischen Sachverstand erfordern, sind solche, die Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten, Layout von integrierten Schaltkreisen, technische Geheimnisse, Computersoftware, Monopole und ähnliches betreffen. Für diese Fälle gelten also die neuen Gerichtszuständigkeiten.
Neu werden also Streitfälle betreffend Patente, Gebrauchsmuster und ähnliche technische Schutzrechtsfragen durch die neue IP Kammer des obersten Volksgerichts gehört. Fragen zur Patentfähigkeit und zur Verletzung werden dadurch letztinstanzlich einheitlich beurteilt.
Das Oberste Volksgericht wird ein IP Gericht einrichten und die Richtlinien für die Interpretation der Gesetze verfeinern und klären.
Somit geht die Berufung in solchen Fällen nicht mehr zum lokalen Obersten Volksgericht, sondern zum neuen IP Gericht des höchsten Volksgerichts.
Die neue Zuständigkeit gilt nicht nur für erstinstanzliche Zivilgerichtsurteile, sondern auch für erstinstanzliche Administrativurteile. Neben Patenten, Gebrauchsmustern und dergleichen werden somit auch die Administrativverfahren in Designrechtsfragen von der neuen IP-Kammer angehört.
Zivilrechtliche Streitigkeiten betreffend Marken, Designs und sonstige nicht-technische IP Fälle werden weiterhin von den bestehenden lokalen Mittleren und Obersten Volksgerichten behandelt.
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