Marken Strategie China – 2017(Shanghai)
Wer heute in einer international offenen Branche tätig ist und bei seinen Aktivitäten die neusten Entwicklungen in China nicht im Auge behält, riskiert, einen wirksamen Schutz zu verpassen. Schon lange bevor man in Erwägung zieht, Lieferanten aus China zu berücksichtigen oder sogar auf dem chinesischen Markt tätig zu werden, muss man sich vorsehen und den Schutz planen.
Zwar gibt es in China nach wie vor viele qualitativ schlechte Kopisten, aber mittlerweile ist unbestritten, dass sich auch Hersteller entwickelt haben, die höchste westliche Standards erfüllen können. Diese Firmen können auf den westlichen Märkten aktiv werden, sofern sie ihre Waren über geeignete Marken in die Vertriebskanäle einführen können. Die westlichen Unternehmen, die ihre Marke nicht richtig schützen, bringen sich in eine schwierige Situation.
Die Zeiten, in denen man chancenlos war, seine Schutzrechte (Marken, Patente, Design) in China durchzusetzen sind vorbei. Heute bestehen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern auch die praktischen Erfahrungen, um erfolgreich Prozesse führen zu können.
Was bedeutet das für die Markenschutzstrategie eines europäischen Unternehmens?
Wer seine europäische Marke und nach Möglichkeit sein Produktedesign auch in China schützt, verschafft sich die Möglichkeit, widerrechtliche Lieferungen bereits am chinesischen Exporthafen zu stoppen. Das ist viel effizienter, als wenn man den Import in jedes einzelne europäische Land auffinden und stoppen muss. Die chinesischen Zollbehörden sind heute gut gerüstet und bereit, mit den Inhabern von Marken zusammenzuarbeiten und das Gesetz gegen Schutzrechtsverletzungen durchsetzen. Ohne eingetragene Marke in China geht das aber nicht. Man sollte daher beim internationalen Markenschutz stets auch China abdecken. Der Aufwand für diesen ersten Schritt ist kaum der Rede wert.
Wenn man die Markeneintragung hat, und wenn man konkrete Befürchtungen oder Anzeichen hat, dass markenverletzende Produkte exportiert werden, kann man die Markenrechte zudem bei den Zollbehörden registrieren lassen. Damit hat man die Grundlage geschaffen für eine schnelle Ahndung von widerrechtlichen Exporten.
Will man, oder muss man aus Kostengründen, früher oder später chinesische Lieferanten beiziehen, ist der Schutz der eigenen Marke (oder Patente bzw. Design) unerlässlich. Zudem sollte man sich Gedanken über eine chinesische Transliteration oder Übersetzung der eigenen europäischen Marke machen. Dazu muss man lokale Markenspezialisten beiziehen, damit man den gewünschten wirkungsvollen Schutz errichten kann.
Beim Markenregistrieren darf es aber nicht bleiben. Man muss auch Markenüberwachungen installieren, um zu erkennen, wenn ähnliche Drittmarken eingetragen werden. Es ist nämlich so, dass die Anmeldetätigkeit der Chinesen ein grosses Ausmass erreicht hat. Es wird geschätzt, dass im Jahr 2017 gegen 5 Millionen neue Marken angemeldet werden. Auch Lieferanten wollen sich absichern und melden mitunter die Marken sowie Variationen ihres ausländischen Geschäftskunden an. Wird nicht rechtzeitig gegen solche Marken von chinesischen Unternehmen Widerspruch erhoben, kann das zu grossen Problemen bei der Durchsetzung der eigenen Marke führen. Auch wird der Schutzbereich der eigenen Marke mit der Zeit eingeengt, wenn zu viele ähnliche Drittmarken ins Register kommen.
Die starke Verbreitung des Internethandels in China hat nicht nur im B2C, sondern auch im B2B Bereich seine Auswirkungen. Deshalb sollte man markenverletzende Angebote überwachen und eliminieren lassen. Dazu muss man seine Markenschutzrechte bei den Online-Plattformen registrieren, so dass man inkriminierende Angebote beim Betreiber der Plattform melden kann. Alibaba hat für seine verschiedenen Verkaufsplattformen neuerdings einen einheitlichen elektronisches Beschwerdeverfahren eingeführt, um den Administrationsaufwand für Markeninhaber zu reduzieren. Nach eigenen Angaben von Alibaba werden pro Jahr etwa 20 Millionen Beschwerden behandelt. 97% davon seien innert 24 h bearbeitet. 80% führen zur sofortigen Löschung des inkriminierenden Angebots (links). Die grossen Plattformen bemühen sich, dass Markenverletzungen unterdrückt und wiederholte Verletzungen geahndet werden können. Sie entwickeln deshalb auch neue Software, um die Vernebelungs- und Umgehungsversuche (wie z.B. (unscharfe und gespiegelte Markenabbildungen) von Piraten aufdecken zu können
Hat man konkrete Hinweise auf einen Verletzer, braucht man nicht unnötige Angst vor dem Rechtsweg zu haben. Die Statistiken zeigen, dass in deutlich über 90% der erstinstanzlichen Markenverletzungsklagen der Kläger gewinnt. Der „Lokalprotektionismus“ spielt eine viel weniger Fällen eine Rolle als man glaubt. Wichtiger ist es, zu einem Gericht zu gehen, das statistisch gesehen eine markenschutzfreundliche Praxis hat.
Auch die seit 2014 deutlich höheren Obergrenzen für Schadenersatz und die Zulässigkeit von dreifachem Strafschadenersatz bei bösgläubiger Markenverletzung führen zu schmerzhaften Folgen auf Verletzerseite. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, gegen den Verletzer auch strafrechtlich vorzugehen, dann hat man in der Regel gute Chancen, auf zivilrechtlicher Ebene eine finanzielle Einigung herbeizuführen. Der drohende Verlust der persönlichen Freiheit (Gefängnis) gehört zu den wirkungsvollsten Mitteln, um einen Verletzer zur Raison zu bringen.
Das Problem der Rechtsverfolgung liegt in aller Regel nicht bei einer unfairen Prozessführung, sondern bei der Beweisbeschaffung vor dem Prozess. Man kommt daher nicht um Recherchefirmen herum, die über die nötigen Kontakte und die Vernetzung verfügen, um an die entscheidenden Informationen und Beweise heranzukommen. Zwar sind die Behörden noch zurückhaltend, wenn es um die Beschlagnahme von Beweisen geht, da sie offenbar lieber nichts tun als etwas Falsches.
Ford China verfolgt in China das Ziel, dass sich das Verfolgen von Rechtsverletzungen unter dem Strich lohnen soll. Markenverletzungen werden systematisch verfolgt und sollen nicht nur den Verkehr wieder zu den eigenen Produkten führen (soft recovery) sondern auch finanziell messbar sein (hard recovery). In neuster Zeit haben die Schadenersatzprozesse und Einigungen bei Ford China dazu geführt, dass die Einnahmen höher sind als die Rechtskosten. Das zeigt, dass es durchaus Sinn macht, seine Rechte in China konsequent durchzusetzen.
Zwar gibt es in China nach wie vor viele qualitativ schlechte Kopisten, aber mittlerweile ist unbestritten, dass sich auch Hersteller entwickelt haben, die höchste westliche Standards erfüllen können. Diese Firmen können auf den westlichen Märkten aktiv werden, sofern sie ihre Waren über geeignete Marken in die Vertriebskanäle einführen können. Die westlichen Unternehmen, die ihre Marke nicht richtig schützen, bringen sich in eine schwierige Situation.
Die Zeiten, in denen man chancenlos war, seine Schutzrechte (Marken, Patente, Design) in China durchzusetzen sind vorbei. Heute bestehen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern auch die praktischen Erfahrungen, um erfolgreich Prozesse führen zu können.
Was bedeutet das für die Markenschutzstrategie eines europäischen Unternehmens?
Wer seine europäische Marke und nach Möglichkeit sein Produktedesign auch in China schützt, verschafft sich die Möglichkeit, widerrechtliche Lieferungen bereits am chinesischen Exporthafen zu stoppen. Das ist viel effizienter, als wenn man den Import in jedes einzelne europäische Land auffinden und stoppen muss. Die chinesischen Zollbehörden sind heute gut gerüstet und bereit, mit den Inhabern von Marken zusammenzuarbeiten und das Gesetz gegen Schutzrechtsverletzungen durchsetzen. Ohne eingetragene Marke in China geht das aber nicht. Man sollte daher beim internationalen Markenschutz stets auch China abdecken. Der Aufwand für diesen ersten Schritt ist kaum der Rede wert.
Wenn man die Markeneintragung hat, und wenn man konkrete Befürchtungen oder Anzeichen hat, dass markenverletzende Produkte exportiert werden, kann man die Markenrechte zudem bei den Zollbehörden registrieren lassen. Damit hat man die Grundlage geschaffen für eine schnelle Ahndung von widerrechtlichen Exporten.
Will man, oder muss man aus Kostengründen, früher oder später chinesische Lieferanten beiziehen, ist der Schutz der eigenen Marke (oder Patente bzw. Design) unerlässlich. Zudem sollte man sich Gedanken über eine chinesische Transliteration oder Übersetzung der eigenen europäischen Marke machen. Dazu muss man lokale Markenspezialisten beiziehen, damit man den gewünschten wirkungsvollen Schutz errichten kann.
Beim Markenregistrieren darf es aber nicht bleiben. Man muss auch Markenüberwachungen installieren, um zu erkennen, wenn ähnliche Drittmarken eingetragen werden. Es ist nämlich so, dass die Anmeldetätigkeit der Chinesen ein grosses Ausmass erreicht hat. Es wird geschätzt, dass im Jahr 2017 gegen 5 Millionen neue Marken angemeldet werden. Auch Lieferanten wollen sich absichern und melden mitunter die Marken sowie Variationen ihres ausländischen Geschäftskunden an. Wird nicht rechtzeitig gegen solche Marken von chinesischen Unternehmen Widerspruch erhoben, kann das zu grossen Problemen bei der Durchsetzung der eigenen Marke führen. Auch wird der Schutzbereich der eigenen Marke mit der Zeit eingeengt, wenn zu viele ähnliche Drittmarken ins Register kommen.
Die starke Verbreitung des Internethandels in China hat nicht nur im B2C, sondern auch im B2B Bereich seine Auswirkungen. Deshalb sollte man markenverletzende Angebote überwachen und eliminieren lassen. Dazu muss man seine Markenschutzrechte bei den Online-Plattformen registrieren, so dass man inkriminierende Angebote beim Betreiber der Plattform melden kann. Alibaba hat für seine verschiedenen Verkaufsplattformen neuerdings einen einheitlichen elektronisches Beschwerdeverfahren eingeführt, um den Administrationsaufwand für Markeninhaber zu reduzieren. Nach eigenen Angaben von Alibaba werden pro Jahr etwa 20 Millionen Beschwerden behandelt. 97% davon seien innert 24 h bearbeitet. 80% führen zur sofortigen Löschung des inkriminierenden Angebots (links). Die grossen Plattformen bemühen sich, dass Markenverletzungen unterdrückt und wiederholte Verletzungen geahndet werden können. Sie entwickeln deshalb auch neue Software, um die Vernebelungs- und Umgehungsversuche (wie z.B. (unscharfe und gespiegelte Markenabbildungen) von Piraten aufdecken zu können
Hat man konkrete Hinweise auf einen Verletzer, braucht man nicht unnötige Angst vor dem Rechtsweg zu haben. Die Statistiken zeigen, dass in deutlich über 90% der erstinstanzlichen Markenverletzungsklagen der Kläger gewinnt. Der „Lokalprotektionismus“ spielt eine viel weniger Fällen eine Rolle als man glaubt. Wichtiger ist es, zu einem Gericht zu gehen, das statistisch gesehen eine markenschutzfreundliche Praxis hat.
Auch die seit 2014 deutlich höheren Obergrenzen für Schadenersatz und die Zulässigkeit von dreifachem Strafschadenersatz bei bösgläubiger Markenverletzung führen zu schmerzhaften Folgen auf Verletzerseite. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, gegen den Verletzer auch strafrechtlich vorzugehen, dann hat man in der Regel gute Chancen, auf zivilrechtlicher Ebene eine finanzielle Einigung herbeizuführen. Der drohende Verlust der persönlichen Freiheit (Gefängnis) gehört zu den wirkungsvollsten Mitteln, um einen Verletzer zur Raison zu bringen.
Das Problem der Rechtsverfolgung liegt in aller Regel nicht bei einer unfairen Prozessführung, sondern bei der Beweisbeschaffung vor dem Prozess. Man kommt daher nicht um Recherchefirmen herum, die über die nötigen Kontakte und die Vernetzung verfügen, um an die entscheidenden Informationen und Beweise heranzukommen. Zwar sind die Behörden noch zurückhaltend, wenn es um die Beschlagnahme von Beweisen geht, da sie offenbar lieber nichts tun als etwas Falsches.
Ford China verfolgt in China das Ziel, dass sich das Verfolgen von Rechtsverletzungen unter dem Strich lohnen soll. Markenverletzungen werden systematisch verfolgt und sollen nicht nur den Verkehr wieder zu den eigenen Produkten führen (soft recovery) sondern auch finanziell messbar sein (hard recovery). In neuster Zeit haben die Schadenersatzprozesse und Einigungen bei Ford China dazu geführt, dass die Einnahmen höher sind als die Rechtskosten. Das zeigt, dass es durchaus Sinn macht, seine Rechte in China konsequent durchzusetzen.