Ausgabe 2016/3: Software-Patente

Grips

Heute gibt es fast nichts, was ohne Software und ohne Internet funktioniert. In vielen Bereichen findet die technische Entwicklung sogar ausschliesslich im Bereich der Software statt. Wie geht das heutige Patentrecht mit dieser Entwicklung um?

Der Sinn des Patentrechts liegt darin, den technischen Fortschritt zu fördern, indem die Erfinder als Belohnung für die Offenlegung ihrer Erfindung ein zeitlich begrenztes Monopolrecht erhalten. Wie das funktioniert, zeigt der Blick in die Vergangenheit.

Als Ende des 19. Jahrhunderts in Europa das moderne Patentrecht entstand, war eine enorme Entwicklung der technischen Mechanik im Gang. Es wurden Maschinen aller Art entwickelt, um Energie zu produzieren, Material zu verarbeiten und vieles anderes mehr. Mit dem Patentgesetz sollte dieser technologische Fortschritt gefördert werden, indem den Erfindern ein zeitlich begrenzter Schutz gegen Nachahmungen verschafft wurde.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat eine Entwicklung begonnen, die noch heute anhält. Es sind verschiedenste programmierbare Rechner entstanden, die zur Steuerung von Produktionsanlagen, Flugzeugen, Fernmeldeanlagen etc. eingesetzt werden können. Auch die Organisation und Auswertung von geschäftsbezogenen Daten ist in vieler Hinsicht von der Elektronik übernommen worden: Buchhaltungsprogramme, Textverarbeitungssoftware, Textanalysetools und Finanzanlagesoftware haben Einzug gehalten.

Im Europäischen Patentübereinkommen gibt es nun aber ein Verbot, „Computerprogramme als solche“ zu schützen. Bedeutet dieses Schutzverbot, dass die modernen technischen Entwicklungstrends am Patentrecht vorbei gehen?

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