Schneller Patentschutz für grüne Technologie

Abbildung 1: Diese Länder bieten beschleunigte Prüfungsverfahren für Patentanmeldungen im Bereich grüner Technologie. (Klicken zum Vergrössern)

Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien benötigen Technologie-Partnerschaften, um den globalen Anforderungen an eine nachhaltige Energieversorgung begegnen zu können. Der Aufbau eines Patentportfolios für die eigenen Technologien ist dabei entscheidend, um durch Kooperations- oder Lizenzverträge entsprechende Allianzen eingehen zu können. Patente dienen dabei als Nachweis für Innovationskraft und ziehen Investitionen an. Zur Förderung der Vermarktung von grünen Technologien stellt die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine Online-Plattform bereit, die einen Technologieaustausch fördern soll, indem sie Technologieanbietende und Nachfragende zusammenbringt.

Dem schnelllebigen Markt der erneuerbaren Energien steht jedoch die Problematik gegenüber, dass lange Bearbeitungszeiten in vielen Patentämter der Welt eine Patenterteilung oft verzögern. Der politische Wille, das Pariser Klimaabkommen umzusetzen hat deshalb dazu geführt, dass verschiedene Patentämter weltweit Programme zur beschleunigten Prüfung von Patentanmeldungen im Bereich erneuerbarer Technologien eingeführt haben, an welchen neun Patentämter derzeit noch festhalten.

Wir haben eine Übersicht über die einzelnen Programme und die jeweiligen Anforderungen hier zusammengestellt. Sollten Sie für Ihre Technologien solche Beschleunigungsprogramme nutzen wollen, sprechen Sie uns gerne dazu an.
 

Europa

Das europäische Patentamt (EPA) bietet kein spezielles Programm zur Beschleunigung von Prüfungsverfahren bei grünen Technologien an. Allerdings kann bei allen Patentanmeldungen eine beschleunigte Prüfung nach dem „Programm for Accelerated Prosecution of European Patent Applications (PACE)“ beantragt werden. Der Antrag muss nicht begründet werden und ist kostenfrei. Bei Patentanmeldungen im PACE-Programm ergeht ein Prüfungsbescheid üblicherweise innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung. Auch alle weiteren Prüfungsbescheide werden nach Möglichkeit innerhalb von drei Monaten nach der vorhergehenden Stellungnahme des Anmelders erstellt, sofern der Anmelder keine Fristverlängerung beantragt und damit aus dem PACE-Programm gefallen ist.
 

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich bietet mit dem „Green Channel“-Programm schnellere Patentverfahren für grüne Technologien, wobei sich das Programm an alle umweltfreundlichen Technologien wendet. Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag, in dem zu beschreiben ist, inwiefern die Erfindung umweltfreundlich ist, wobei auch angeben werden muss, welche Maßnahmen beschleunigt werden sollen (Recherche, kombinierte Recherche und Prüfung und/oder Veröffentlichung). Der Antrag ist gebührenfrei.

„Green-Channel“-Patentanmeldungen können bereits nach etwa 9 bis 12 Monaten erteilt werden, was gegenüber den durchschnittlich drei bis vier Jahren im Standardverfahren einen erheblichen Zeitvorteil bringen kann. Anmelder, die über eine europäische Patentanmeldung Schutz im Vereinigten Königreich ersuchen, können vom „Green-Channel“-Programm nicht profitieren, stattdessen aber das PACE-Programm des Europäischen Patentamts nutzen.


China

Die chinesische Zentralbehörde für geistiges Eigentum (CNIPA) ermöglicht es Patentanmeldern, eine priorisierte Prüfung für Patentanmeldungen betreffend grüne Technologien zu beantragen, insbesondere im Bereich von „Energieeinsparung und Umweltschutz, Informationstechnologie der neuen Generation, neuen Energien, neuen Materialien, neue Energiefahrzeuge usw.“. Ein Antrag auf priorisierte Prüfung einschließlich aller Anlagen muss elektronisch eingereicht werden, wobei es ausländischen Patentanmeldern zu empfehlen ist, den Antrag an die Lokalbehörde für geistiges Eigentum in Peking richten. Ausländische Antragsteller müssen das Antragsformular, eine Erklärung mit Begründung für den Zugang zur priorisierten Prüfung, eine Vollmacht und einen Handelsregisterauszug jeweils in beglaubigter Ausfertigung sowie eine Kopie der Mitteilung des CNIPA über den Beginn der Sachprüfung, Kopien des bereits bekannten Stands der Technik und eine chinesische Übersetzung des Handelsregisterauszugs elektronisch einreichen. Der Antrag ist kostenfrei.

Die Lokalbehörde für geistiges Eigentum prüft den Antrag und leitet ihn im Falle der Zustimmung an das CNIPA zur endgültigen Genehmigung weiter. Wenn der Antrag angenommen wird, ist mit einem ersten Prüfungsbescheid nach etwa 45 Tagen anstelle der sonst üblichen 8-10 Monate zu rechnen.


Japan

Das Japanische Patentamt (JPO) bietet eine beschleunigte Prüfung für Anmeldungen im Bereich „grüne Technologie“ an. Die Voraussetzung für das Programm ist, dass die Erfindungen eine energiesparende Wirkung haben und zur CO2-Reduzierung beitragen. Ein Antrag auf beschleunigte Prüfung kann beim JPO innerhalb von drei Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden. Mit dem Antrag müssen Patentanmelder erklären, weshalb es sich bei der Erfindung um eine grüne Technologie handelt und wie sich die Patentansprüche vom Stand der Technik abgrenzen. Der Antrag ist gebührenfrei.

Im Rahmen der beschleunigten Prüfung ergeht ein erster Prüfungsbescheid, der im Mittel üblicherweise nach 10,2 Monaten zu erwarten ist, bereits nach durchschnittlich 2,7 Monaten.


Südkorea

Patentanmeldungen, die sich direkt auf „grüne Technologien“ beziehen, können vom südkoreanischen Patentamt beschleunigt geprüft werden. Als „grüne Technologien“ gelten insbesondere Anmeldungen, die sich auf eine Technologie beziehen, die aufgrund des „Basic Act on Low Carbon Green Growth“ zertifiziert ist oder von zertifizierten Unternehmen eingereicht wurden sowie Anmeldungen, die eine finanzielle Unterstützung oder Zertifizierung im Zusammenhang mit anderen staatlichen Maßnahmen erhalten haben. Mit dem Antrag auf beschleunigte Prüfung müssen Nachweise, weshalb die Anmeldung als „grüne Technologie“ einzustufen ist, und einen Recherchebericht einreichen, in dem die Erfindung mit dem Stand der Technik verglichen wird.

Der Antrag ist gebührenpflichtig (ca. 145 EUR/CHF) und bewirkt eine Verkürzung der Wartezeit auf einen ersten Prüfungsbescheid um etwa neun Monate, so dass nach etwa zwei Monaten bereits damit zu rechnen ist.


Kanada

In Kanada werden Patentanmeldungen für „grüne Technologien, die bei Vermarktung zur Behebung oder Minderung von Umweltbelastungen oder zum Erhalt der Natur oder natürlicher Ressourcen beitragen“ gefördert. Patentanmelder, die das Förderprogramm nutzen möchten, müssen einen Antrag stellen und erklären, dass sich die Erfindung auf eine solche grüne Technologie bezieht. Der Antrag auf Beschleunigung ist kostenfrei. Außerdem ist es erforderlich, der öffentlichen Akteneinsicht zuzustimmen.

Wird dem Beschleunigungsantrag stattgegeben, so ist ein erster Prüfungsbescheid in etwa drei Monaten zu erwarten; das entspricht einer Verkürzung um etwa 10 Monate gegenüber dem Standardverfahren.


Brasilien

Das brasilianische Patentamt bietet Beschleunigungsmöglichkeiten für Patentanmeldungen im Rahmen seines „Green Patents Program“, mit welchen unter anderem Technologien zur alternativen und nuklearen Energieerzeugung und zur Energieeinsparung, insbesondere auch im Transportsektor, gefördert werden. Patente, die unter dem „Green Patents Program“ erteilt werden, erhalten die offizielle Auszeichnung "Patentes Verdes" (Grüne Patente) und damit einen zusätzlichen Markt- und Marketingwert zur Gewinnung von Kunden oder Investoren.

Im Durchschnitt wird die Zeit bis zur Patenterteilung, die in Brasilien üblicherweise mehr als 10 Jahre dauert, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens auf knapp über ein Jahr reduziert.


Taiwan

Das taiwanesische Amt für geistiges Eigentum (TIPO) fördert grüne Technologien, die die Energieeinsparung verbessern, neue Energiequellen und Fahrzeuge mit erneuerbaren Energien entwickeln, Kohlenstoff reduzieren oder Ressourcen sparen. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung muss eine schriftliche Begründung enthalten, weshalb sich die Erfindung als grüne Technologie qualifiziert, wobei sichergestellt sein sollte, dass die Patentansprüche konkret auf eine solche Technologie gerichtet sind. Mit dem Antrag ist eine Gebühr von etwa 125 EUR/CHF zu entrichten.

Innerhalb von etwa sechs Monaten nach Eingang des Antrags sind dann Prüfungsergebnisse zu erwarten, wobei die tatsächliche Wartezeit in Abhängigkeit des Technologiebereichs, mit dem sich die Erfindung konkret befasst, variieren kann. Im Durchschnitt kann mit einer Halbierung der Bearbeitungszeit beim TIPO gerechnet werden.


Australien

In Australien kann eine Beschleunigung der Patentprüfung für „umweltfreundliche“ Technologien beantragt werden, wobei eine Erklärung abzugeben ist, dass die Technologie Umweltvorteile bietet. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung ist kostenfrei und kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden.

Die Zeit von der Stellung des Prüfungsantrags bis zum Beginn der Patentprüfung kann so von ca. 1 Jahr auf etwa vier bis acht Wochen verkürzt werden.


Israel

Das israelische Patentamt bietet ebenfalls eine beschleunigte Patentprüfung für „grüne Anmeldungen“ gestartet. Für das Programm kommen Patentanmeldungen in Frage, „bei denen die beschriebene Erfindung die Umwelt verbessert, unter anderem durch die Verhinderung der Ursachen der globalen Erwärmung, die Verringerung der Luft- oder Wasserverschmutzung, die Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft, den Umgang mit alternativen Energiequellen, usw.“. Zusätzliche Gebühren für den Beschleunigungsantrag fallen nicht an.

Im beschleunigten Prüfungsverfahren ist mit einem Recherchebericht oder Prüfungsbescheid nach etwa drei Monaten zu rechnen, also etwa zwei Jahre schneller als im Standardverfahren.