Und täglich grüsst das Bundesverfassungsgericht?

EPGÜ

Kurz vor dem Jahreswechsel haben wir orakelt, ob es ein europäisches Einheitspatent im Jahr 2021 geben wird. Jetzt ist klar: Im April wird es nichts damit und ob es Sommer oder Herbst wird, steht weiter in der Sternen bzw. zwischen den Aktendeckeln des deutschen Bundesverfassungsgerichts.

Inzwischen ist nämlich bekannt, warum Deutschland auch einen Monat nach der Zustimmung der Parlamentskammern immer noch nicht das für das europäische Einheitspatent notwendige Übereinkommen ratifiziert hat: Es gibt zwei neue Verfassungsbeschwerden.

Und damit ist das Projekt „Einheitspatent“ fast genau wieder dort, wo es 2017 schon einmal war: Vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland.

Noch ist wenig bekannt über den Inhalt und die Beteiligten der Verfassungsbeschwerden 2BvR 2216/20 und 2BvR 2217/20. Viele Informationen im Internet basieren auf direkten Anfragen an das Bundesverfassungsgericht und das Bundespräsidialamt.

Offiziell veröffentlicht ist unseres Wissens nur eine Vorabfassung einer Beschlussempfehlung und eines Berichts des zuständigen Ausschuss des deutschen Bundestages vom 13. Januar 2021 (Link). Dieser Bericht verrät uns immerhin folgendes:

a) Einer der Beschwerdeführer ist derselbe wie im früheren Verfahren (2 BvR 739/17: Link). Das Urteil ist anonymisiert. Aufgrund von Angaben auf seiner Website kann man aber davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer Herr Dr. Ingve Stjerna (https://www.stjerna.de/vb/) ist. Frau Christina Schulze schreibt auf Juve-Patent (Link), dass er ihr gegenüber die Stellung als Beschwerdeführer bestätigt habe.

b) Der Deutsche Bundestag hat bereits am 08. Januar 2021 seine Stellungname abgeben können.  Mit grosser Wahrscheinlichkeit, da im Ausschuss von allen Parteien bis auf der AfD unterstützt, wird der Bundestag auch diesem Prozess beitreten.

Wie geht es nun weiter?

Beide Beschwerden beinhalten, neben den Hauptanträgen, auch Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Über diese muss das Gericht rasch entscheiden und wahrscheinlich sogar schon in den nächsten Tagen.

Bisher ist über die Entscheidung aber noch nichts bekannt. Es bleibt also spannend, ob dies nur ein kurzer Zwischenstopp oder der Endbahnhof des Projekts „Einheitspatents“ ist.