CAFC bejaht Patentierbarkeit einer Software Erfindung nach neuen Supreme Court Grundsätzen

USA | 18.09.2015

Seit dem Urteil des US Supreme Courts im Fall Alice Corp v. CLS Bank International sind in den Patentprozessen vor dem Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) praktisch alle Patente für Internet-bezogene Software-Erfindungen für nichtig erklärt worden. Im Streitfall DDR Holdings v. Hotels.com ist nun erstmals wieder ein Patent bestätigt worden, das eine Erfindung in diesem Bereich betrifft.

Das Patent US 6,993,572 beansprucht ein System und ein Verfahren zum Erzeugen einer Webpage, die neben dem gehosteten eigenen Inhalt auch Inhalte eines Dritten, zum Beispiel eines Händlers anzeigt. Mit der Erfindung soll das Problem gelöst werden, dass der Besucher einer gehosteten Internetseite häufig von dieser Seite weggeführt wird, wenn er auf eine Werbung des Drittanbieters klickt.

Einer der Ansprüche ist auf ein „E-Commerce outsourcing system“ mit einem Datenspeicher gerichtet, der eine look-and-feel Beschreibung der gehosteten Webseite enthält. Weiter soll das System einen Prozessor haben, der so programmiert ist, dass er eine zusammengesetzte Webpage liefert. Diese zusammengesetzte Webpage soll ein look-and-feel der gehosteten Webpage und den Inhalt des Angebots des Drittanbieters haben.  

Der CAFC hat bei der Prüfung der Patentierbarkeit dieses Anspruchs die Kriterien des US Supreme Court Falls Mayo v. Prometheus Labs. angewendet. Zuerst hat er deshalb geprüft, ob der Anspruch auf eine der gerichtlichen Ausnahmen von der Patentierbarkeit nach § 101 des Patentgesetzes gerichtet ist. Die drei nicht-schützbaren Ausnahmen sind „Naturgesetze“, „physikalische Phänomene“ und „abstrakte Ideen“. Er hat festgestellt, dass der vorliegende Anspruch  unter keine der drei gerichtlichen Ausnahmen fällt. Zwar bezieht sich der Anspruch auch auf einen Computer und auf das Internet.  Allerdings umschreibt der Anspruch nicht einfach die computerimplementierte Durchführung einer an sich bekannten Geschäftspraxis. Vielmehr ist die Erfindung verankert in der Computertechnologie, um ein Problem zu lösen, das spezifisch im Bereich der Computer-Netzwerke vorhanden ist. Der Computer erzeugt automatisch eine zusammengesetzte Webpage, die es ermöglicht, Produkte vom Drittanbieter zu kaufen, ohne auf dessen Homepage zu gehen.

Mit diesem Urteil zeigt der CAFC eine für die Praxis nützliche Möglichkeit auf, wie die Patentierbarkeit von Internet-bezogenen Software-Erfindungen begründet werden kann.

Links: www.cafc.uscourts.gov/sites/default/files/opinions-orders/13-1505.Opinion.12-3-2014.1.PDF

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