Auswirkungen auf Immaterialgüterrechte
Die britische Bevölkerung hat letzte Woche entschieden, dass Grossbritannien die Europäische Union verlassen solle („Brexit“). Dies wird auch Auswirkungen auf Immaterialgüterrechte mit Schutzwirkung in Grossbritannien haben
Patente: Bei nationalen britischen Patenten sind keine direkten Auswirkungen zu erwarten. Das Europäische Patent basiert unabhängig von der EU auf einem Staatsvertrag. Es behält seine Wirkung in Bezug auf Grossbritannien, und auch zukünftige Europäische Patente können in Grossbritannien validiert werden.
Auswirkungen dürfte der Brexit auf das in Vorbereitung befindliche Einheitliche Patentgericht (UPC) und das Patent mit Einheitlicher Wirkung haben. Zumindest Verzögerungen sind zu erwarten. Grossbritannien dürfte zudem weder vom UPC noch vom Patent mit Einheitlicher Wirkung abgedeckt sein.
Marken: Bei nationalen britischen Marken sowie bei internationalen Markenregistrierungen mit Benennung von Grossbritannien sind keine direkten Auswirkungen zu erwarten. EU-Marken dürften jedoch zu einem heute noch unbekannten Zeitpunkt ihre Wirkung in Grossbritannien verlieren bzw. gar nicht mehr erlangen. Es ist zu erwarten, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, basierend auf bestehenden EU-Marken nationalen Markenschutz in Grossbritannien zu erlangen. Besonders bei der Hinterlegung von internationalen Markenregistrierungen erscheint es aus Kosten-/Nutzenüberlegungen aber bereits heute sinnvoll, nebst der EU auch Grossbritannien national zu benennen.
Designs: Ähnlich wie bei Marken sind bei nationalen britischen Designs keine direkten Auswirkungen zu erwarten. EU-Designs dürften jedoch zu einem heute noch unbekannten Zeitpunkt ihre Wirkung in Grossbritannien verlieren bzw. gar nicht mehr erlangen. Es ist zu erwarten, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, basierend auf bestehenden EU-Designs nationalen Designschutz in Grossbritannien zu erlangen. Falls der Designschutz in Grossbritannien von besonderer Bedeutung ist, sollte bei Neuhinterlegungen geprüft werden, ob – unabhängig vom Schutz durch ein EU-Design – ein nationaler Designschutz angestrebt wird.
Die vorstehenden Informationen basieren auf Abschätzungen und allgemeinen Erwartungen. Die Zukunft wird zeigen, wie der Ausstieg von Grossbritannien auf der Ebene der Immaterialgüterrechte tatsächlich umgesetzt wird.