Ausgabe 4/2019 – Die Patentbox
Patente können vielerlei Nutzen haben. So hindern sie Dritte daran, Entwicklungen des Patentinhabers einfach selbst zu nutzen.
Sie bilden eine Basis für die Lizenzvergabe, oder sie stellen Assets für Finanzierungen oder M&A-Aktivitäten dar. Schon bald erhalten Patente und vergleichbare Rechte in der Schweiz eine zusätzliche Bedeutung: Sie bilden eine Basis für eine sogenannte «Patentbox».
Die Patentbox ist eines der Instrumente, welches mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) ab 2020 schweizweit auf Kantonsebene eingeführt wird. Erträge, die auf (technischer) Innovation beruhen, sollen im Rahmen einer Patentbox privilegiert besteuert werden, die Steuerreduktion kann bis zu 90% betragen! In die Box gehören Erträge, die letzlich mit einem Patent in Zusammenhang stehen.
Nicht nur Grosskonzerne können von diesem Instrument profitieren, seine Nutzung kann durchaus auch für KMU interessant sein. Die neue Möglichkeit dürfte auch Einfluss auf die eigene Patentierungsstrategie haben: Wenn die Kosten für die Patentierung aufgrund der Steuerersparnis mehrfach wieder hereingeholt werden, ist es sinnvoll, Patente auch ausschliesslich aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten zu erlangen.
Zur Patentbox ergeben sich nebst immaterialgüterrechtlichen vor allem auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Herr Martin Röthlisberger, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte, T+R Treuhand AG (https://www.t-r.ch/unternehmen/team/rothlisberger-martin), ist «zu Gast bei grips» und gibt Auskunft.
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