Ausgabe 2019/3 – Das ältere Recht
Nachdem die USA ihr Patentgesetz im Jahr 2013 geändert haben, gilt praktisch in der ganzen Welt das Erstanmelder-Prinzip.
Das heisst, wenn zwei Erfinder unabhängig voneinander dasselbe erfinden, erhält derjenige das Patent, der seine Erfindung zuerst beim Amt hinterlegt hat. Der Erfindungszeitpunkt spielt keine Rolle. Wenn die Anmeldungen sehr kurz hintereinander eingereicht werden, kann sich eine besondere Situation ergeben, nämlich diejenige des «älteren Rechts».
Beispiel: Herr Früh meldet seine Erfindung am 1. Januar 2020 zum Patent an. Er hält sie danach aber vorerst geheim und geht erst ein Jahr später mit einem Produkt an die Öffentlichkeit. Die Idee, wie er die Erfindung wirtschaftlich besonders effizient umsetzen könnte, legt er in der Anmeldung nicht offen.
Herr Späth kommt unabhängig von Herrn Früh auf die selbe Erfindungsidee. Allerdings erarbeitet er noch eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung bevor er seine Erfindung im Juni 2020 zum Patent anmeldet. In dieser Anmeldung beschreibt er auch seine besondere Ausführungsform.
Wer erhält nun ein Patent und wofür?
Grundsätzlich soll natürlich verhindert werden, dass dieselbe Erfindung zweimal geschützt wird. Um dies zu erreichen, gibt es auf gesetzlicher Ebene unterschiedliche Ansätze. Dies führt dazu, dass die Situation für Herrn Früh und Herrn Späth von Land zu Land anders aussehen kann.
Lesen Sie unseren grips 3/2019