Ausgabe 2018/1 – Die PCT-Anmeldung

Grips | 05.03.2018

Vor ziemlich genau 40 Jahren, nämlich am 24. Januar 1978, trat der Internationale Patentzusammenarbeitsvertrag in Kraft. Er regelt das Verfahren zum Hinterlegen einer internationalen Patentanmeldung und ist heute unter dem Kürzel PCT bekannt. Von anfänglich niedrigsten Anmeldezahlen hat er sich im Verlauf der Zeit zu einer Bedeutung hochgeschwungen, die niemand für möglich gehalten hätte.

Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts kam bei der zunehmend international tätigen Industrie das Bedürfnis auf, den Patenschutz zu internationalisieren. Allerdings zeigten die Verhandlungen, dass die Interessen zu unterschiedlich waren, als dass sich ein Weltpatent schaffen liesse.

Immerhin fand man einen gemeinsamen Nenner im Prioritätsrecht und in ein paar Grundprinzipien von Marken, Patenten und Designrechten. Es entstand die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20 März 1883 (PVÜ), die auch heute noch eine der wichtigsten internationalen Verträge ist.

1966 begannen die Arbeiten an einem internationalen Patentsystem. Auch diese führten allerdings nicht zu einem Weltpatent, sondern nur einem zeitlich begrenzten, zentralen Anmeldeverfahren. Der Patent Cooperation Treaty (PCT) wurde am 19. Juni 1970 unterzeichnet und trat am 24. Januar 1978 – also vor 40 Jahren – für 18 Staaten in Kraft.

Die ursprüngliche Skepsis gegenüber dem Nutzen dieses Vertragswerks äusserte sich in minimalsten Anmeldezahlen von wenigen hundert pro Jahr. Von dieser Skepsis ist heute nicht mehr geblieben: 2017 wurden über 230‘000 PCT- Anmeldungen eingereicht und die Zahl der Mitgliedsländer ist bei 152.

Was ist der PCT und was macht ihn attraktiv? Lesen Sie unsere neue Ausgabe des grips®.

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