Ausgabe 2017/3: Geheimhaltung

Grips | 11.09.2017

Zusammen geht es besser. Dies gilt auch für die erfolgreiche Erstellung eines Produkts. Doch wer besitzt am Ende die Schutzrechte wie Patente oder Designs?

Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Universitäten schafft neue Möglichkeiten und bringt das Projekt voran. Gerade  wenn am Schluss ein erfolgreiches Produkt vorliegt, stellt sich oft die  Frage, wem die Rechte daran zustehen. Es lässt sich dann aber in vielen Fällen nicht mehr eruieren, wer welche Beiträge gemacht hat. Es liegt ja im Wesen einer Zusammenarbeit im Forschungs- und Entwicklungsbereich, dass umfangreiche Informationen ausgetauscht werden.

All dies kann zur Folge haben, dass unklar ist, wer das Recht auf bestimmte Schutzrechte besitzt. Die Geheimhaltung und vertragliche Abmachung sind Instrumente, die gezielt eingesetzt werden sollten, damit die Kontrolle über die Schutzrechte wie Patente oder Designs erhalten bleibt.

Lesen Sie mehr dazu im grips 2017/3.

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