Ausgabe 2015/3: Die Abmahnung
In der Schweiz standen per Ende 2014 über 104’000 Patente in Kraft. 93 % davon sind vom Europäischen Patentamt geprüft und mit Wirkung für die Schweiz erteilt worden. Nur die verbleibenden 7 % sind sogenannte ungeprüfte nationale Patente.
Demgegenüber gibt es in der Schweiz nur gerade etwa drei Dutzend Patentklagen pro Jahr. Das entspricht etwa 0.03 % der Patente. Weshalb ist die Rate der Patentstreitigkeiten derart niedrig?
Die meisten Unternehmen führen rechtzeitig Patentabklärungen durch, um geschützte Lösungen zu umgehen und Patentstreitigkeiten zu vermeiden. Für Patentinhaber sind das erfreuliche Erkenntnisse.
Trotzdem kommt es aber vor, dass man als Patentinhaber einen Mitbewerber entdeckt, der das erteilte Patent nicht beachtet. Umgekehrt kann es passieren, dass man bei der Markteinführung eines neuen Produkts plötzlich auf ein Patent stösst, das man nicht gekannt hat.
Wie mahnt man den Mitbewerber ab und wie reagiert man als Mitbewerber auf ein Abmahnschreiben?
Welche rechtliche Bedeutung hat die Abmahnung für die involvierten Parteien?
Welche Folgen kann eine offensichtlich ungerechtfertigte Abmahnung haben?
Mehr dazu im grips 2015/3