Martin Schneider
Berufliche Tätigkeiten
Martin Schneider verfügt über langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Immaterialgüterrechts sowie im Distributions-, Lizenzvertrags-, Lauterkeits-, Werbe-, Medien und IT-Recht. Ein Schwerpunkt liegt bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen zur Kommerzialisierung von Immaterialgüterrechten wie Patenten, Marken oder Urheberrechten, einschliesslich von Software und Fernsehrechten. Er begleitet und berät Jungunternehmen (Start-up) beim Auf-und Ausbaus ihres Geschäfts (u.a. Gesellschaftsrecht, Aktionärbindungsverträge, Schutz und Verwertung von Immaterialgüterrechten). Vor der Gründung und dem Auf-und Ausbau der Kanzleien Schneider Feldmann AG und Grüter Schneider & Partner AG war er Gründer der Dr. Schneider & Partner AG, Intellectual Property Rights, nebenamtlicher juristischer Sekretär der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum, Sektionsleiter im Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei in Zürich sowie Lizenzmanager bei einer grossen schweizerischen Industriegruppe. Seine Doktorarbeit schrieb er zum Thema „Schutz des Unternehmensgeheimnisses vor unbefugter Verwertung“. Martin Schneider ist zudem ehemaliger LES-Präsident und bis heute Vorstandsmitglied.
Spezialgebiete
- Sämtliche Bereiche des Immaterialgüterrechts
- Lizenz-, Vertriebs-, Lauterkeits-, Werbe-, Medien- und IT-Recht
- Begleitung und Beratung von Start-ups in allen Belangen (Gesellschaftsrecht, Aktionärbindungsverträge, Immaterialgüterrecht)