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17. Januar 2018 / 16. Januar 2024 von rl-admin
Wenn der Anmelder im Prüfungsverfahren mit Täuschungsabsicht dem US-Patentamt relevante Entgegenhaltungen vorenthält, dann ist das „unbilliges Verhalten“ und hat zur Folge, dass das Patent im Streitfall nicht durchsetzbar ist. Die Täuschungsabsicht muss nicht direkt bewiesen werden, vielmehr kann sie aus den Umständen abgeleitet werden. So kann auch aus einem Fehlverhalten im Patentprozess auf eine Täuschungsabsicht […]
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