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23. August 2017 / 16. Januar 2024 von rl-admin
Grundsätzlich ist der Patentanmelder frei in der Wahl der Terminologie, die er im Patentanspruch nutzt. Wichtig ist, dass die verwendeten Begriffe entweder aus sich heraus klar sind für den Fachmann oder dass sie in der Beschreibung erklärt sind. Falls aber weder die Beschreibung noch das allgemeine fachmännische Verständnis Klarheit schaffen können, ist der Anspruch nichtig. […]
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