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30. März 2017 / 16. Januar 2024 von rl-admin
Um mit Partnern, Zulieferern, Produzenten etc. bereits vor einer allfälligen Patentanmeldung über eine Innovation sprechen zu können, werden Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen. Wer auf eine Geheimhaltungsvereinbarung verzichtet, riskiert, dass die Informationen einer späteren Patentanmeldung entgegenstehen werden – es sei denn, er kann eine implizite Geheimhaltungsvereinbarung geltend machen. Doch der Bundesgerichtsentscheid vom 28. November 2016 setzt die Latte […]
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